AGB/ Tarife

AGB/ Tarife

AGB

Der Unterricht findet in den Räumen der TonArt-Musikschule oder der jeweiligen Einrichtung statt. Bei Zwangsschließung durch höhere Gewalt, oder in Absprache für Einzelfälle, findet der Unterricht Online statt.

Die Dauer einer Unterrichtsstunde beträgt, je nach Tarif, 30  oder 45 min. Minuten bei Einzel- und Partnerunterricht bzw. 45 Minuten bei Gruppenunterricht (ab drei Personen). Während der Schulferien in Thüringen oder an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Weitere Tarife in unserer aktuellen Tarifübersicht wählbar.

Versäumt der Schüler den Unterricht, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung oder Wiederholung der Unterrichtsstunden.

Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des Schülers muss die Leitung der Musikschule unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attests entfallen die Unterrichtsgebühren für den attestierten Zeitraum.

Fällt der Unterricht aufgrund der Verhinderung des Lehrers aus, wird dieser nachgeholt. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht durch den selben Lehrer besteht nicht.

Die Teilgebühren werden Anfang des Monats per SEPA Lastschrift im Voraus eingezogen. Anfallende Unkosten aufgrund ungedeckter Lastschriften fallen dem Schüler, bzw dem gesetzlichen, Vertreter zur Last. Die Gebühr liegt bei 6€.

Ab Besuch der ersten Unterrichtsstunde beginnt die dreimonatige Probezeit. In dieser Zeit haben der Schüler und die TonArt-Musikschule die Möglichkeit den Unterrichtsvertrag zum Monatsende, ohne Angabe von Gründen, zu kündigen. Die Kündigung muss zehn Werktage vor Ablauf der Probezeit den jeweiligen Vertragspartner schriftlich zugehen.

Vertragsbeginn (Start des persönlichen Berechnungsjahres) ist die erste Unterrichtsstunde.    

Für die Jahresgebühr des jeweiligen Tarif bekommt der Schüler 38 Unterrichtseinheiten pro Jahr (Entspricht den durchschnittlichen Schulwochen pro Schuljahr), oder 19  Unterrichtseinheiten bei 14 tägigem Rhythmus. Eine Gutschrift oder Nachzahlung, bei zu viel oder zu wenig gehaltenen Stunden, erfolgt bei Vertragsende.

Nach der Probezeit gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, welche am Ersten des jeweiligen Folgemonats beginnt. Beide Vertragsparteien unterliegen dieser Frist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Wir behalte uns vor, Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen unter Ankündigung vorzunehmen.

Sollte dieser Vertrag eine nichtige oder unwirksame Klausel enthalten, so ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der nichtigen oder unwirksamen Klausel so nahe wie möglich kommt.  Alle anderen Klauseln bleiben davon unberührt.